Dies müsse zur Gutheissung des Revisionsbegehrens führen, wobei die Argumentation der Gesuchsgegnerin im Rahmen der Beurteilung der von der Staatsanwaltschaft zu erhebenden modifizierten Anklage einzubeziehen sein werde. 14.1.5. Die Gesuchsgegnerin führt in ihrer Duplik vom 6. Februar 2023 (pag. 795 ff.) aus, es fehle in verschiedener Hinsicht an der Erheblichkeit der Nebenvereinbarungen: Der 1. Strafkammer hätten im Jahr 2011 zwar nicht die ausformulierten Vereinbarungen vorgelegen, aber ein handschriftliches Papier, in welchem J.___