Namentlich habe die P.________ (Firma), welche sich in deren Händen befinde, durch eine Betreibung über den Betrag von CHF 2'553'016.00 bewirkt, dass sich die Kreditwürdigkeit der Gesuchstellerin bei den Banken stark vermindert habe und sich ihre Kreditkosten wesentlich erhöht hätten, weshalb sie zum Verkauf der Liegenschaften gezwungen worden sei. Die Gesuchstellerin verkenne zudem, dass die E.________ AG nicht nur Erträge generiert habe, sondern hohe Sanierungskosten habe tragen müssen. Die geltend gemachten neuen Tatsachen und Beweismittel seien in keiner Art und Weise geeignet, eine Revision zu begründen.