Im gerichtlichen Gutachten von der Firma O.________ AG, welches das Regionalgericht Berner Ju- ra-Seeland im arbeitsrechtlichen Verfahren eingeholt habe, habe die Expertin L.________ aufgezeigt, dass durch den Verkauf der Liegenschaften der Eigenfinanzierungsgrad der Gesuchstellerin erhöht worden und damit die buchmässig per 31. Dezember 2018 bestehende Überschuldung habe abgewendet werden können. Der Verkauf der Liegenschaften habe also im vitalen Interesse der Gesuchstellerin gelegen. Dieser sei im Übrigen letztlich von den heutigen Aktionären der Gesuchstellerin erzwungen worden. Namentlich habe die P._____