Die Gesuchsgegnerin habe bei all diesen Rechtsgeschäften, also auch bei den genannten Nebenvereinbarungen, in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsratspräsidentin der Gesuchstellerin und damit als verantwortliches Organ im Sinne von Art. 158 StGB gehandelt. Mit Aktienkaufvertrag vom 16. Dezember 2016 habe sie sodann ihre Absicht per 1. Januar 2017 für CHF 300'000.00 umgesetzt. In dem Sinne