___ AG aus dem Grundstückkauf bezahlten CHF 1.1 Mio. an sich selber ein Eingriff in das durch Art. 158 StGB geschützte Reinvermögen der Gesuchstellerin stattgefunden habe und sie entsprechend verurteilt worden sei, sei eine Pflichtverletzung zwingend zu bejahen, falls den Nebenvereinbarungen ein Wert von über Null Franken beizumessen sei und die Gesuchsgegnerin zur Übertragung auch nur eines der aus diesen Nebenvereinbarungen herstammenden Rechten verpflichtet gewesen sei.