___ AG für CHF 300'000.00 zu erwerben, habe sie der Gesuchstellerin, welcher das Recht zugestanden habe, die E.________ AG für CHF 50'000.00 zu kaufen, einen Schaden von mindestens CHF 250'000.00 zugefügt. Da mit Urteil der 1. Strafkammer rechtskräftig entschieden worden sei, dass mit der durch die Gesuchsgegnerin vorgenommenen Überweisung der durch die E.________ AG aus dem Grundstückkauf bezahlten CHF 1.1 Mio. an sich selber ein Eingriff in das durch Art.