Die Gesuchstellerin hätte, wären ihr die Kaufrechtsverträge vom 24. Juni 2008 pflichtgemäss übertragen worden, das Recht gehabt, mit einem finanziellen Einsatz von CHF 50'000.00 die E.________ AG und damit mittelbar die sich noch in deren Eigentum befindlichen Grundstücke zu erwerben. Indem die Gesuchsgegnerin sich jedoch entschieden habe, die Nebenvereinbarungen nicht an die Gesuchstellerin zu übertragen und ihrerseits die E.________ AG für CHF 300'000.00 zu erwerben, habe sie der Gesuchstellerin, welcher das Recht zugestanden habe, die E.________ AG für CHF 50'000.00 zu kaufen, einen Schaden von mindestens CHF 250'000.00 zugefügt.