ber zu erwerben, auf ein rechtlich verbindliches und entsprechend durchsetzbares Fundament gestellt. Die Nebenvereinbarungen seien ohne den am gleichen Tag erfolgten Verkauf der drei Grundstücke nicht denkbar und deshalb, wie der eigentliche Grundstück-Kaufvertrag auch, in ihrer ureigenen Funktion als Organ und Alleininhaberin der Gesuchstellerin abgeschlossen worden. Bei den Liegenschaften habe es sich insbesondere aufgrund der Ertragssituation um einen sich selbst finanzierenden Vermögenskomplex gehandelt. J.________ habe der E.____