Sie weist zunächst darauf hin, dass der besagte Verkauf der Liegenschaften nur einen Tag vor der auf den 25. Juni 2008 angesetzten oberinstanzlichen Hauptverhandlung betreffend Pauliana vor der 2. Zivilkammer stattgefunden habe, sowie, dass insbesondere mit Verweis auf die Urteile des Wirtschaftsstrafgerichts vom 6. April 2022 sowie auf den Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. Juni 2018 als feststehend erachtet werden müsse, dass