Der Verkauf sei zwar gemäss Feststellung des dazumal urteilenden Gerichts zu einem marktkonformen Kaufpreis erfolgt, weshalb die Gesuchsgegnerin freigesprochen worden sei. Auch wenn dies der Fall sei, liege aufgrund der nunmehr neu bekannten Nebenabreden eine Verminderung des Wertes der Aktien sowie eine Nichtvermehrung der Aktiven der Gesuchstellerin vor. Die gewählte Konstruktion mit der Einschaltung der E.______