Es handle sich beim Gegenstand des Revisionsgesuchs um denselben Sachverhalt wie beim derzeit vor Obergericht des Kantons Bern hängigen Berufungsverfahren. In diesem Verfahren werde ebenfalls geltend gemacht, der Gesuchstellerin seien aufgrund der Übertragung der Liegenschaften finanzielle Verluste entstanden, obwohl diese Thematik bereits im arbeitsrechtlichen Verfahren vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland beurteilt worden sei. Insofern greife die Sperrwirkung des Grundsatzes «ne bis in idem». 13.1.2 Die Gesuchstellerin bringt mit Replik vom 18. Januar 2023 (pag.