13.1 Vorbringen der Parteien 13.1.1 Die Gesuchsgegnerin macht in ihrer Stellungnahme vom 26. Dezember 2022 (pag. 679 ff.) in erster Linie geltend, das Doppelbestrafungsverbot stehe der beantragten Revision entgegen. Es handle sich beim Gegenstand des Revisionsgesuchs um denselben Sachverhalt wie beim derzeit vor Obergericht des Kantons Bern hängigen Berufungsverfahren.