Durch dieses Vorgehen habe sie erreicht, dass sie jederzeit Zugriff auf die verkauften Grundstücke gehabt habe. Unter Ausnützung dieser Situation habe C.________ die E.________ AG zum Preis von CHF 300'000.00 erworben […]. Mit diesem Vorgehen habe sie sich für CHF 300'000.00 einen Vermögensvorteil von mindestens CHF 9'289'960.00 bzw. 8'935'494.30 verschafft, dies in Verletzung ihrer organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten, namentlich durch die Nichtablieferung der Nebenvereinbarungen vom 24.06.2008. Dadurch habe sie die A.________ AG