Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland befasste sich im Rahmen der genannten arbeitsrechtlichen Streitigkeit zwischen den beiden Parteien mit der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Gesuchsgegnerin im Zusammenhang mit dem Liegenschaftsverkauf. Es beurteilte und verneinte aus gesellschaftsrechtlicher Sicht eine mögliche Treuepflichtverletzung der Gesuchsgegnerin (S. 54 f. sowie 58 f. der Urteilsbegründung; pag. 571 f. sowie 575 f. der Zivilakten) sowie einen potenziellen Schaden auf Seiten der Gesuchstellerin (S. 55 ff. sowie 58 f. der Urteilsbegründung; pag. 572 ff. sowie 575 f. der Zivilakten). Dem Regionalgericht lagen die vorliegend ins Recht gelegten Noven bereits vor;