2017 einen Kaufrechtsvertrag betreffend die Aktien der E.________ AG, einen Kaufrechtsvertrag betreffend die Grundstücke I.________ (Grundstücke) sowie eine Vereinbarung zwischen der Beschuldigten 1 und dem Beschuldigten 2 resp. der E.________ AG, alle datierend vom 24. Juni 2008, ein. Mit Kaufrechtsvertrag vom 24. Juni 2008 hatte die E.________ AG der Beschuldigten 1 ein Kaufrecht an den Grundstücken I.________ (Grundstücke) für die Dauer von 10 Jahren eingeräumt. Der Kaufpreis wurde auf CHF 9.1 Mio. festgesetzt und es wurde vereinbart, dass die Liegenschaften während der Kaufrechtsdauer ohne Zustimmung der Beschuldigten 1 nicht an einen Dritten veräussert werden dürfen.