Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das Strafverfahren gegen die Beschuldigte 1 am 17. Juli 2008 auf den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung zum Nachteil der Beschwerdeführerin (Verkauf der Grundstücke I.________ (Grundstücke)) ausgedehnt und in der Folge nach mehreren Einvernahmen der Beschuldigten 1 mit Überweisungsbeschluss vom 22. Juli 2009 angeklagt. Mit Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts vom 27. August 2010 wurde die Beschuldigte 1 nebst weiteren Frei- und Schuldsprüchen von der Anschuldigung der ungetreuen Geschäftsbesorgung, angeblich begangen am 24. Juni 2008,