Bei der Beschuldigten 1 handelt es sich um die Gesuchsgegnerin, beim Beschuldigten 2 um den Mitbeschuldigten J.________ und bei der Beschwerdeführerin um die Gesuchstellerin. «Gemäss Strafanzeige war die Beschuldigte 1 seit 1998 Alleinaktionärin und einziges Verwaltungsratsmitglied der Beschwerdeführerin. Im Rahmen eines Zivilverfahrens vor dem Gerichtskreis II Biel- Nidau wurde die Beschuldigte 1 zur Herausgabe der Namenaktien der Beschwerdeführerin an die Konkursmasse der K.________ AG verpflichtet (paulianische Anfechtungsklage; Art. 285 ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG; SR 281.1]).