Sie beantragte zudem die Edition der Zivilakten des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland (Nr. C03 10 / 60 / 980; pag. 17). 3. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 1. November 2022 die Abweisung der in Ziff. 3 des Revisionsbegehrens beantragten vorsorglichen Massnahme (Grundbuchsperre; pag. 577), ebenso die Gesuchsgegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. D.________, mit Eingabe vom 11. November 2022 (pag. 593). Der Antrag um vorsorgliche Massnahme wurde mit Beschluss vom 21. November 2022 begründet abgewiesen (pag. 639).