1. A.________ wird verurteilt zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 8'000.00 an B.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: 1. Die folgenden beschlagnahmten Gegenstände werden verwertet: 1.1 Schweissmaschine Güde 1.2 Abgastester 1.3 Hydraulikpresse 1.4 Getriebeheber 1.5 Kompressor AirTech 1.6 Motorhaubenstütze 1.7 Motorraumbeleuchtung 1.8 Autoradio Navigation Plus