1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10. November 2017 (BJS 16 27040) für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 1'650.00, gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB). 2. Die Kosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 3. Für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. 105 IV.