1. Zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag (9. Juni 2020) wird im Umfang von 1 Tag an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 1’800.00. 3. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (4/5), ausmachen CHF 13'056.40 (ohne Kosten für die amtlichen Entschädigungen). 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 6'000.00 (ohne Kosten für die amtlichen Entschädigungen). III.