2. vom Vorwurf der versuchten Erpressung, evtl. versuchten Nötigung, angeblich begangen am 18. November 2018 an der H.________(Strasse) in I.________(Ortschaft) (Domizil des Beschuldigten), evtl. anderswo, zum Nachteil von J.________ (Ziff. 3.1 AKS) unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/5), ausmachend CHF 3'264.00 (ohne Kosten für die amtlichen Entschädigungen), an den Kanton Bern. B. A.________ schuldig erklärt wurde: