41.2 Subsumtion Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland beschlagnahmte mit Verfügung vom 29. Mai 2020 eine Schweissmaschine, einen Abgastester, eine Hydraulikpresse, ein Getriebeheber, einen Kompressor, eine Motorhaubenstütze, eine Motorraumbeleuchtung und ein Autoradio (pag. 313 f.). Die Existenz des Beschuldigten ist nicht von den beschlagnahmten Gegenständen abhängig. Diese wurden auch nicht deliktisch erlangt. Der Beschuldigte hat zudem Schulden in Höhe von rund CHF 60'000.00, weshalb eine Verrechnung der Durchsetzung der staatlichen Forderung förderlich ist.