1394 f.). Die Kostennote gibt zu folgenden Bemerkungen Anlass: Zunächst wird die für die Berufungsverhandlung veranschlagte Zeit von neuen Stunden auf die effektive Dauer von 7.5 Stunden (inkl. Urteileröffnung) gekürzt. Zudem erscheint die im Zusammenhang mit der Berufungsverhandlung ausgewiesene Vorbereitungszeit von acht Stunden im Gesamtbild und mit Blick auf den gebotenen Zeitaufwand sowie die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses übersetzt. Es folgt eine Kürzung um zwei Stunden auf insgesamt sechs Stunden.