Dieser Zeitrahmen bot im konkreten Dossier neben Aktenstudium (10 Stunden), notwendigen Klientenbesprechungen (inkl. Telefonate und Korrespondenz mit dem Beschuldigten; 3 Stunden) und Teilnahme an der Berufungsverhandlung inkl. Vor- und Nachbesprechung (9.5 Stunden) genügend Zeit für die notwendige Plädoyerredaktion inkl. diverser Abklärungen und Recherchen (10 Stunden) sowie diversen Kleinarbeiten wie bspw. das Studium der Post (2.5 Stunden). Die Auslagen sind nicht zu beanstanden. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin E.___