_ Rechtsanwältin E.________ machte mit Honorarnote vom 24. Juni 2024 für das Berufungsverfahren eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 13'876.00 geltend (rund 60.9 Stunden à CHF 200.00, Auslagen von CHF 655.60, Mehrwertsteuer von CHF 1'037.05). Diese erscheint in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und des Prozesses eindeutig als zu hoch.