Rechtsanwalt K.________ Der Beschuldigte wurde im Berufungsverfahren bis zum Wechsel der amtlichen Verteidigung am 31. Oktober 2023 (vgl. pag. 1208 ff.) von Rechtsanwalt K.________ verteidigt. Die Entschädigung des ehemaligen amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt K.________, wurde im oberinstanzlichen Verfahren bereits mit Verfügung vom 7. November 2023 gestützt auf die eingereichte Honorarnote vom 3. November 2023 (pag. 1217 f.) auf CHF 3'509.95 und der nachforderbare Betrag auf CHF 1'130.85 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt (pag. 1220 f.).