Diese Entschädigung blieb unangefochten, ist nicht offensichtlich unangemessen und daher zu bestätigen. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren wird Rechtsanwalt K.________ somit eine Entschädigung von CHF 11'704.80 ausgerichtet. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern 4/5 der für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von insgesamt CHF 11'704.80, ausmachend CHF 9'363.85, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt K.___