ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung). Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 13'056.40 sind mit den beschlagnahmten Gegenständen zu verrechnen (vgl. Ziff. IX.41.2 nachfolgend). Die auf die rechtskräftigen Freisprüche entfallenden Verfahrenskosten von CHF 3'264.00 (rund 1/5 von insgesamt CHF 16'320.40; ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung) trägt der Kanton Bern. 39.1.2 Erstinstanzliches Widerrufsverfahren Zusätzlich hat der Beschuldigte die Kosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 zu tragen.