39.1.1 Erstinstanzliches Hauptverfahren Die Höhe der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (ohne amtliche Entschädigungen) von insgesamt CHF 16'320.40 sowie die Verfahrenskostenaufteilung von ca. 1/5 (betreffend die Freisprüche) und ca. 4/5 (betreffend die Schuldsprüche) ist nicht zu beanstanden und wird entsprechend bestätigt. Bei diesem Ausgang des Verfahrens ist der Beschuldigte zu verurteilen zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'056.40 (rund 4/5 von insgesamt CHF 16'320.40; ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung).