Darüber hinaus ist allein schon der Entstehungsgeschichte der Anzeige, wonach sie sich selber nicht überwinden konnte, zur Polizei zu gehen – nicht einmal in Begleitung ihrer Freundin D.________, welche letztendlich die Anzeige für sie erstattete – und monatelang nicht alleine wohnen oder nach draussen gehen konnte, zu entnehmen, wie nachhaltig diese Vorfälle die Privatklägerin auch psy-