__ durch die mehrfachen schuldhaften Handlungen des Beschuldigten sowohl in ihrer physischen, psychischen als auch ihrer sexuellen Integrität beziehungsweise ihrem sexuellen Selbstbestimmungsrecht widerrechtlich beeinträchtigt wurde. Diese Beeinträchtigungen und Einschränkungen im Leben der Privatklägerin, so insbesondere die anhaltende Traumatisierung und der Vertrauensverlust, die unweigerlich einen erheblichen Einfluss auf künftige Partnerschaftsbeziehungen der noch jungen Privatklägerin haben werden, stehen in direktem Zusammenhang mit den vom Beschuldigten begangenen Delikten.