Durch die Handlungen des Beschuldigten sei die Privatklägerin in ihrer psychischen, physischen und sexuellen Integrität verletzt worden. Aufgrund ihrer Erkrankung sei sie besonders verletzlich. Der Schock über die Verletzungen an ihrem Anus werde noch lange in ihrem Gedächtnis bleiben. Sie werde sich wohl immer die Frage stellen, was geschehen werde, wenn sie neben einem Mann einschlafe. Sie werde Mühe haben, künftig nahe Beziehungen einzugehen (pag. 1371).