36. Antrag Die Privatklägerin beantragt oberinstanzlich eine Genugtuung in der Höhe von CHF 8'000.00 und begründet ihren Anspruch auf den Vorwurf der mehrfachen Schändung (pag. 1371, pag. 1393). Sie habe psychisch und körperlich stark unter den Übergriffen des Beschuldigten gelitten. Aufgrund des Vorfalls habe sie massive Blutungen und Schmerzen am Anus gehabt und zwei Jahre lang woanders leben müssen. Zudem habe ihre Kollegin ein halbes Jahr bei ihr übernachten müssen, weil sie Angst gehabt habe, allein zu sein. Die Privatklägerin habe zudem unter Angstzuständen gelitten und sei in psychologischer Behandlung gewesen.