In den letzten 17 Jahren kam es nebst den bereits unter Ziff. VI.23.2 erwähnten Verurteilungen in der Schweiz wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises und Fälschung von Ausweisen zu sieben weiteren Einträgen im deutschen Strafregisterauszug, nämlich wegen vorsätzlichen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis (begangen in den Jahren 2007, 2008, 2010, 2012), gemeinschaftlicher Hehlerei (begangen im Jahr 2007), vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (begangen im Jahr 2012) und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tat-