86 Deutschland sowohl die Schule als auch eine Berufsausbildung absolvierte. Zudem war er während mehreren Jahren in Deutschland erwerbstätig. Im Falle einer Landesverweisung könnte beim Beschuldigten demnach eine erfolgreiche Wiedereingliederung in Deutschland erwartet werden. Ob eine Eingliederung in der Schweiz ohne weiteres möglich sein wird, ist zumindest fraglich, zumal angesichts des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten bisher keine effektive Eingliederung in der Schweiz stattgefunden hat.