Verlässliche Erkenntnisse zu seinen sonstigen familiären Verhältnissen bzw. zu seinen Kindern lassen sich zufolge seiner widersprüchlichen Aussagen kaum gewinnen. Aus dem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 16. April 2014 bzw. ausgefertigt am 27. Juli 2015 geht hervor, dass der Beschuldigte verheiratet sei und drei Kinder im Alter von vier Monaten, sieben Jahren und 16 Jahren habe (vgl. edierte Akten BJS 16 27040 [nachfolgend zit. edierte Akten BJS], pag. 18). Gegenüber dem Konkursamt gab der Beschuldigte demgegenüber (nur) zu Protokoll, dass er eine Tochter habe, BJ.________, geb. 2. Dezember 2006 (pag.