Von einem seither eingetreten Wohlverhalten kann daher nicht gesprochen werden. Hinsichtlich des Gesundheitszustands führte der Beschuldigte aus, dass er am 30. März 2017 einen Herzinfarkt erlitten habe und sich einer Herzoperation habe unterziehen müssen (pag. 190 Z. 423). Zudem erlitt er offenbar kurz vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eine Schweissblende (pag. 855). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 31. Mai 2022 gab der Beschuldigte sodann an, dass es ihm gesundheitlich «ganz in Ordnung» gehe (pag. 869 Z. 4 f.).