Auch mit der Selbständigkeit wollte es nicht klappen und zwischenzeitlich war der Beschuldigte auch auf Sozialhilfe angewiesen. Auch wenn dem Beschuldigten zugutezuhalten ist, dass er sich stets um eine Arbeitsstelle bemühte, kann mit Blick auf die zahlreichen Stellenwechsel und die gescheiterte Selbständigkeit nicht von einer nachhaltig gelungenen beruflichen Integration gesprochen werden. Hinsichtlich der finanziellen Verhältnisse ist den Akten zu entnehmen, dass der Beschuldigte gemäss Betreibungsregisterauszug des Kantons Bern vom 13. Juni