GmbH sei 2019 Konkurs gegangen (pag. 33 Z. 700 ff.). Nachdem dem Beschuldigten mit Schreiben vom 10. Februar 2021 der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur selbständigen Erwerbstätigkeit und die Wegweisung aus der Schweiz angedroht worden war (pag. 346 ff.), reichte er Unterlagen ein, welche bestätigen, dass er seit dem 7. Dezember 2020 einer unselbständigen Erwerbstätigkeit als Betriebstechniker bei der AY.________ AG nachgehe. Aufgrund dessen wurde das Widerrufs- und Wegweisungsverfahren eingestellt und die Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit dem neuen Aufenthaltszweck der unselbstständigen Erwerbstätigkeit ausgestellt (pag.