__ GmbH bzw. AX.________ in Q.________ tätig gewesen sein soll, zumal er im Rahmen der Abklärungen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Januar 2020 bzw. im Juni 2020 angegeben hatte, dass er Krankentaggelder beziehe (Januar 2020; pag. 617 f.; vgl. auch seine Aussagen anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 30. Januar 2020, wonach er auf Frage zu seiner aktuellen Tätigkeit angegeben hatte, dass er momentan krankgeschrieben sei, da er im Oktober einen Autounfall gehabt habe [pag. 107 Z. 27 f.]) bzw. er erwerbslos sei (Juni 2020; pag. 621 f.) und im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 3. März 2021 ausführte, die AV.________ GmbH sei 2019 Konkurs gegangen (pag.