80 kurs eröffnet wurde (pag. 46) und er von Mai 2020 bis September 2020 Sozialhilfe im Gesamtbetrag von CHF 13'595.60 bezog (pag. 344 und pag. 558); angesichts des Sozialhilfebezugs ab Mai 2020 muss auch ernsthaft bezweifelt werden, dass der Beschuldigte – wie er anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 9. Juni 2020 behauptete (pag. 182 Z. 46 und pag. 189 Z. 418 f.) – bis im Juni 2020 für die AV.________ GmbH bzw. AX.