Über die vom Beschuldigten behaupteten Temporäreinsätze lässt sich in den Akten nichts finden. Dem Bericht des Migrationsdienstes kann sodann entnommen werden, dass der Beschuldigte ab 18. Januar 2018 mit der Einzelfirma «AD.________» selbständig erwerbstätig gewesen und mit Entscheid vom 30. Januar 2019 über ihn der Konkurs eröffnet worden sei (pag. 344). Weiter ergibt sich aus dem vom 1. Juni 2019 datierenden Arbeitsvertrag mit der AV.________ GmbH / AW.________ / AX.________, dass der Beschuldigte seine Stelle als dipl. Automobilfachmann / Filialleiter mit Personalverantwortung für die Filiale Q.__