107 Z. 38 ff.). Weiter will der Beschuldigte gemäss seinen Angaben dann von Februar 2018 bis April 2018 arbeitslos gewesen sein, im Mai und Juni 2018 temporär für die BP.________ und ab Juli 2018 bis Juni 2020 für die AV.________ GmbH gearbeitet haben (pag. 189 Z. 417 ff.). Diese letzteren Angaben lassen sich nicht mit den sich in den Akten befindlichen Unterlagen und den übrigen Angaben des Beschuldigten in Einklang bringen: Über die vom Beschuldigten behaupteten Temporäreinsätze lässt sich in den Akten nichts finden.