189 Z. 394 ff.). Nach seiner Entlassung aus der Haft im Sommer 2015 konnte er per 1. November 2015 eine Teilzeitstelle als Allrounder bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin, der Garage AT.________ GmbH antreten (pag. 390 f.). Ab 1. Februar 2016 arbeitete der Beschuldigte bis Mitte August 2016 als Automechaniker bei der AU.________ Garage, bis der Geschäftsführer bemerkte, dass ihm der Beschuldigte – in der Absicht, die Arbeitsstelle zu erhalten – gefälschte Urkunden vorgelegt hatte, die den erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Ausbildung und Gesellenprüfung zum Kraftfahrzeugmechaniker vortäuschten (pag.