dem Beschuldigten wurde diesbezüglich das rechtliche Gehör gewährt (pag. 346 ff.). Am 6. Mai 2021 wurde das Widerrufs- und Wegweisungsverfahren eingestellt, da der Beschuldigte in der Schweiz mittlerweile erneut einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachging (pag. 583.1, pag. 1286). Gemäss dem Zentralen Migrationsinformationssystem ZEMIS war seine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA bis am 5. Juni 2024 gültig. Diese sei jedoch per 3. Mai 2023 infolge «automatisierten Wegzug ins Ausland» erloschen (pag. 1286). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er am 20. Juni 2024 einen Verlängerungsantrag beim Migrationsamt Fribourg gestellt habe (pag. 1348 Z. 25 ff.).