genommenen selbständigen Erwerbstätigkeit gleichentags um fünf Jahre verlängert (pag. 506 und pag. 540). Das vom Beschuldigten gegründete Einzelunternehmen «AD.________» wurde per 18. Januar 2018 ins Handelsregister eingetragen (pag. 48). Mit Entscheid vom 30. Januar 2019 wurde über den Beschuldigten, Inhaber der Einzelfirma «AD.________», am 30. Januar 2019 der Konkurs eröffnet (pag. 45 ff.). Dementsprechend wurde mit Schreiben vom 10. Juni 2021 der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur selbständigen Erwerbstätigkeit und die Wegweisung aus der Schweiz in Aussicht genommen; dem Beschuldigten wurde diesbezüglich das rechtliche Gehör gewährt (pag.