32. Beurteilung durch die Kammer 32.1 Vorliegen eines Katalogdelikts / Vorgehen Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wird mit vorliegendem Urteil unter anderem wegen Schändung gemäss Art. 191 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 2 StGB e contratrio) nach sich zieht. Im Folgenden gilt es anhand der unter Ziff.