1188 ff.) – und damit lediglich knapp einen Monat vor der oberinstanzlichen Hauptverhandlung – beantragten und nach Eingang der Stellungnahmen der übrigen Parteien (pag. 1197 ff.) mit Verfügung vom 31. Oktober 2023 (pag. 1208 ff.) bewilligten Wechsel der amtlichen Verteidigung – und damit nicht auf Behördenversäumnisse – zurückzuführen. Anschliessend fanden am 15. November 2023 (pag. 1224 ff.), 4. Januar 2024 (pag. 1232 ff.) – und weil bis anhin kein passender Termin für die Berufungsverhandlung gefunden werden konnte – am 25. Januar 2024 (pag. 1240 ff.) Terminumfragen statt.