rund zwei Jahre, wobei laufend weitere Untersuchungseröffnungen bzw. -ausdehnungen gegen den Beschuldigten erforderlich waren, so am 8. Mai 2020 wegen Nötigung (pag. 3), am 14. Mai 2019 wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrug (pag. 1) und am 18. November 2020 wegen Beschimpfung und Drohung (pag. 4). Damit vergingen zwischen der letzten verfügten Ausdehnung der Untersuchung bis zur Anklageerhebung gerade einmal sechs Monate. In dieser Zeitspanne wurden Befragungen (pag. 14 ff., pag. 68 ff., pag. 72 ff., pag. 101 ff., pag. 106 ff., pag. 127 ff., pag. 146 ff., pag. 157